1. Allgemeines Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Schnittecht erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch Auftragserteilung anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit im Übrigen. 2. Vertragsschluß und Auftragsdurchführung Der Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit der Ausführung des Auftrages zustande. 3. Preise Für die Lieferungen und Leistungen von Schnittecht gelten die Preise der am Tag der Auftragserteilung gültigen Preisliste, sofern nicht in dem Angebot ausdrücklich ein abweichender Preis genannt wird. 4. Zahlungsbedingungen 4.1. Die Rechnung wird an dem Tag der Versendung ausgestellt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat als Vorauskasse, per Überweisung oder bar, stattzufinden. 4.2 Soweit wir unsere Leistung in Teilen erbringen, sind wir berechtigt, vom Auftraggeber auch Teilzahlung zu verlangen. 4.3 Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschrift bei uns eingeht, als Zahlungseingang. 5. Lieferverzug, Lieferungsmöglichkeiten 5.1. Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung und der kompletten Anlieferung produktionsreifer Unterlagen. Die Lieferfrist verlängert sich zudem angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse und sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände auf unserer Seite (oder auf Seiten unserer Vorlieferanten). 5.2. Verlangt der Auftraggeber in Fällen, in denen Schnittecht die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist oder sich Schnittecht in Verzug befindet, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den jeweiligen Auftrag geltend machen, sofern es sich um atypische und nicht vorhersehbare Schäden handelt. Die Haftungsbeschränkung nach Satz 1 entfällt, wenn Schnittecht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 6. Versand, Lagerkosten Der Versand erfolgt auf Vorkasse, jedoch auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist oder zwecks Versendung Schnittecht verlassen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Soweit der Auftraggeber eine besondere Versandart wünscht, berechnen wir die Mehrkosten. Sonderwünsche für die Versandart sind für jede Bestellung neu zu erteilen. Die Versandkosten (Fracht und Porto) sowie die Zollgebühren werden bei Lieferungen außerhalb Deutschlands zusätzlich berechnet. 7. Abnahmeverzug 7.1. Wenn der Auftraggeber nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung weiterhin die Annahme verweigert oder vorher ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Auftraggeber, nach Erfolgter, auch nicht ausgelieferter Erstellung von Tonträgern oder erbrachter Leistungen, den Rechnungsbetrag nicht zurückfordern, es sei denn die erbrachten Leistungen oder Erstellten Tonträger entsprechen nicht den im Auftrag vermerkten Leistungen 7.2. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung können wir den Auftragswert ohne Nachweis als Entschädigung fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. 7.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist. 8. Gewährleistung 8.1 Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich binnen einer Frist von 3 Tagen nach Erhalt der Ware zu erheben. Dabei ist die Überprüfung durch uns zu gewährleisten. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 30 Tagen vom Zeitpunkt der Abnahme an bei uns eintrifft. 8.2. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. 8.3. Wir haben zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Misslingt die Nachbesserung (Ersatzlieferung) oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder Eigenschaften ausdrücklich zugesichert haben. 9. Eigentumsvorbehalt Der Auftraggeber bleibt Eigentümer der von Ihm angelieferten Unterlagen für die Herstellung (Datenträger), die auf seine Gefahr und sein Risiko eingelagert werden. Diese Unterlagen werden nur für Aufträge des Auftraggebers verwendet und ein Jahr nach der letzten Verwendung ohne weitere Mitteilung vernichtet. Alle die für die Produktion hergestellten Materialien bleiben unser Eigentum. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung sowie bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. 10. Haftung Schnittecht haftet in voller Schadenshöhe, soweit ihr, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für leichte Fahrlässigkeit oder sonstige (einfache) Erfüllungsgehilfen haftet Schnittecht nicht, sofern diese nicht vertragliche Pflichten verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszweckes unverzichtbar sind oder auf deren strikte Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte . Eine Haftung für Mangelfolgeschäden bzw. mittelbaren Schäden als Folge mangelhafter Produkte von Schnittecht ist ausgeschlossen. 11. Sonstiges Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Schnittecht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Die zwischen Schnittecht und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort ist Dresden / Sachsen. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen Schnittecht und dem Auftraggeber aus den zwischen ihnen abgeschlossenen Verträgen - einschließlich deren Anbahnung - ergebenen Streitigkeiten ist das Amtsgericht Dresden. 12. Urheber- und Leistungsschutzrechte Der Auftraggeber hat bei Aufträgen zur mechanischen Vervielfältigung an Schnittecht eine gesonderte Gewährleistungs- und Freistellungserklärung abzugeben, und zwar für sämtliche zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossenen Vereinbarungen und Produktionsaufträge. Der Auftraggeber erklärt darin insbesondere, sämtliche zur Vervielfältigung notwendigen Rechte, wie z.B. Recht zur mechanischen Vervielfältigung, Recht zur Verwendung bestimmter Film-, Ton-, Daten- und sonstiger Aufzeichnungen bzw. Aufnahmen zu besitzen und leistet Gewähr dafür, dass sämtliche anfallenden urheberrechtlichen Vergütungen an die zuständigen Stellen abgeführt werden und Schnittecht damit in keiner Weise in Anspruch genommen wird. Der Parteien vereinbaren verbindlich, dass der Auftraggeber Schnittecht diesbezüglich in jeder Richtung schad- und klaglos stellt, insbesondere alle Forderungen Dritter inklusive Ansprüche von Urheberrechts- oder Leistungsschutzrechtsgesellschaften oder entsprechenden Organisationen, sowie etwaige Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von derartigen Rechten ergeben, übernimmt. Mit der Klärung der Leistungsschutzrechte ist z. B. die Abklärung der Verlagsrechte bei der Übernahme von Musik gemeint, die bereits von einem Musikverlag auf CD oder anderen Datenträgern vervielfältigt wurde. In diesem Fall besteht, über die Rechte des Komponisten bzw. Texters hinaus, ein Recht des Verlags an der gegenwärtigen Aufnahme. Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch sind gemäß § 53 Abs. 1 UrhG ausnahmsweise zulässig. Der privaten Vervielfältigung von CDs sind aber enge Grenzen gesetzt. Im einzelnen ist zu beachten: Es dürfen immer nur einige wenige Kopien angefertigt werden. Zulässig ist die Vervielfältigung nur für den privaten eigenen Gebrauch, wozu auch noch der Gebrauch durch Familienangehörige oder enge Freunde zählt. Die Vervielfältigung ist nur zulässig, wenn der private Gebrauch auch tatsächlich bezweckt ist. Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Vervielfältigung von vornherein mit der Absicht geschieht, die Kopie zu verkaufen, zu tauschen oder zu verschenken. Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 53 Abs. 1 UrhG ist, dass die Kopiervorlage rechtmäßig erlangt worden sein muß. Illegal erlangte CDs dürfen also auch nicht zum privaten Gebrauch kopiert werden. Zu beachten ist ferner, daß die einmal rechtmäßig hergestellten Vervielfältigungsstücke keinesfalls später verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden dürfen (§ 53 Abs. 6 UrhG). Das bedeutet, dass auch Kopien, die ursprünglich für den privaten Gebrauch hergestellt wurden, später nicht verkauft, verschenkt oder in der Öffentlichkeit abgespielt werden dürfen. Schnittecht ist nicht verantwortlich oder verpflichtet die Herkunft der ihm übermittelten Tracks zu verifizieren oder zu überprüfen. 13. Vorbehalt Aufträge von Tracks bzw. Musikstücken mit eindeutig politischen oder rassistischen Inhalten werden nicht angenommen. 14. Geheimhaltungspflicht Sämtliche an uns gesendete Dateien werden bei uns archiviert. Dritte bekommen keinen Zugang zu diesem Material. 15. Alternative Streitbeilegung Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit!